Zuwendungen aus Mitteln der Denkmalpflege
Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen an selbstgenutzten Denkmälern in Privateigentum gewährt die Stadt Neuenrade unter Umständen einen Zuschuss zum denkmalbedingten Mehraufwand. Bitte wenden Sie sich für nähere Information an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Neuenrade.
Über das Land NRW stehen Eigentümern von Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz zwei Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung.
Informationen zum Denkmalförderprogramm des Landes erhalten Sie hier .