Bauakte - Einsichtnahme
Die Einsicht in eine Bauakte ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Einsicht in die Bauakten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur der Eigentümerin / dem Eigentümer gewährt. Ansonsten bedarf es bei weiteren Personen der Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung der Eigentümerin / des Eigentümers.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Kontakte:
Frau Wendt, Susanne
(Sachbearbeiterin)
Aufgabenbereich: Vorzimmer Bauamt
Rathaus
Zimmer:
44 (Bauamt)