Wassergebühren
Die Wassergebühren im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neuenrade teilen sich in Grund- und Verbrauchsgebühr.
Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach dem aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz entnommenen Frischwasser in m³. Die Gebühr wird als Vorauszahlung erhoben und am Jahresende spitz abgerechnet. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch.
Für einen installierten Wasserzähler wird eine monatliche Grundgebühr, die je nach Größe des Wassermessers variiert, erhoben.
Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr werden mit dem verminderten Umsatzsteuer-Satz von z. Zt. 7 % in Rechnung gestellt.
Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.
Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof
Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
dienstags | geschlossen |
mittwochs | von 15.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
freitags | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 16.00 Uhr |
Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
mittwochs | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 13.00 Uhr |
Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr
In Affeln im Winter keine Annahme!
Kontakte: