Kommunalfriedhof Blintrop
Der städt. Kommunalfriedhof in Neuenrade-Blintrop wurde im Jahre 1924 von den Familien Tillmann und Cormann-Brinkmann gestiftet. Jeder damals ansässigen Blintroper Familie wurde eine Familiengruft mit Dauerbesitzrecht im Rahmen der Stiftung unentgeltlich zugewiesen. Im Jahre 1992 wurde der Kommunalfriedhof dann erweitert, um auch den inzwischen zugezogenen Familien die Möglichkeit einzuräumen, ihre Angehörigen ortsnah in Neuenrade-Blintrop bestatten zu lassen.
Bei der Benutzung des Kommunalfriedhofs ist die bestehende Friedhofsordnung zu beachten.
Es gelten ab 01.03.2010 folgende Friedhofsgebühren
1. | Wahlgräber und Urnengräber für jede Grabstelle | 600,00 € |
2. | Für Urnenbestattungen auf einer bereits belegten Stelle | 200,00 € |
3. | Für Familiengrüfte gem. § 8 der Friedhofsordnung | 400,00 € |
4. | Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes um weitere 50 Jahre | |
5. | Für die Reihengräber von Verstorbenen ab 5. Lebensjahr und für Urnengräber | 400,00 € |
6. | Für Reihengräber für Verstorbene bis zu 5 Jahren | 200,00 € |