Kleinkläranlagen
Die Abwasserbeseitigungspflicht gilt auch für Bereiche, in denen das Abwasser nicht der städtischen Kanalisation zugeführt werden kann.
In diesen Außenbereichen werden die Abwässer unmittelbar auf den Grundstücken:
- in vollbiologischen Kleinkläranlagen behandelt und in den Untergrund verrieselt,
- in wasserdichten abflusslosen Gruben aufgefangen und abgefahren.
Die Entleerung erfolgt auf Anweisung der Wartungsfirma.
Der Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.
Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.
Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof
Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
dienstags | geschlossen |
mittwochs | von 15.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
freitags | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 16.00 Uhr |
Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
mittwochs | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 13.00 Uhr |
Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr
In Affeln im Winter keine Annahme!
Kontakte:
Aufgabenbereich: Stadtentwässerung