Anliegerbeiträge
Anliegerbeiträge werden bei straßenbaulichen Verbesserungs- und/oder Erneuerungsmaßnahmen an bestehenden Straßen erhoben. Die Festsetzung erfolgt nach dem Kommunalabgabengesetz.
Bei der Wiederherstellung einer Verkehrsfläche sind durch den Anlieger die entstandenen Kosten zu einem im Gesetz definierten Anteil mit zu tragen.
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Kontakte:
Herr Schwartpaul, Richard
(Sachbearbeiter)
Aufgabenbereich: Bauverwaltung / Erschließungsbeiträge
Rathaus
Zimmer:
42 (Bauamt)