Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben zählen Grundsteuern, Kanalbenutzungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und das Wassergeld . Bei Eigentumswechseln kann eine unterjährige Abrechnung erfolgen.
Die Abrechnung schließt alle Abgaben, die für das Grundstück festgesetzt werden, mit ein.
Eine Abrechnung erfolgt immer zum 01. eines Monats.
Der Vordruck muss von beiden Parteien unterschrieben vorgelegt werden. Für die Abrechnung steht Ihnen folgender Vordruck zur Verfügung:
Hinweis zu den hier aufgeführten Öffnungszeiten:
Die Abteilung Steuern/Grundbesitzabgaben ist am Mittwochnachmittag geschlossen.
Öffnungszeiten Bring-/Wertstoffhof
Sommer-Öffnungszeiten vom 01. April bis 30. November
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
dienstags | geschlossen |
mittwochs | von 15.00 bis 18.00 Uhr |
donnerstags | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
freitags | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 16.00 Uhr |
Winter-Öffnungszeiten vom 01. Dezember bis 31. März
montags | von 16.00 bis 18.00 Uhr |
mittwochs | von 15.00 bis 17.00 Uhr |
samstags | von 10.00 bis 13.00 Uhr |
Befüllung Grüncontainer in Affeln (Parkplatz am Schützen-/Sportplatz) vom 01. April bis 30. November:
werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr
In Affeln im Winter keine Annahme!