Stadtplanung
Stadtplanung beinhaltet begrifflich alle Planungen, die sich mit einer Stadt befassen. Der Begriff Stadtplanung ist dabei in der Regel mit einer zeitlichen Komponente verbunden und beinhaltet somit ein bestimmtes Ziel hinsichtlich der Gestalt und Gestaltung der Stadt. In die Stadtplanung im Allgemeinen wird in der Regel eine Vielzahl an einzelnen Plänen integriert. Dazu gehören beispielsweise die Verkehrsplanung oder die Planung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Die Stadtplanung versucht, mit den ihr eigenen Hilfsmitteln den Flächennutzungsplan sowie Bebauungspläne für das Stadtgebiet zu erstellen.
Dabei müssen neben planerischen Belangen durch übergeordnete Pläne (zum Beispiel Regional-, Gebietsentwicklungs- und Landschaftspläne) festgelegte Vorgaben berücksichtigt und mit den Vorstellungen und Wünschen der Bevölkerung, ökonomischen und ökologischen Interessen abgewogen werden.
In erster Linie aber beinhaltet die Stadtplanung die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik. Die von der Verwaltung vorbereiteten Pläne erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von den zuständigen Gremien, dem Rat der Stadt Neuenrade im Zusammenwirken mit dem Bau-/Planungs-/Stadtentwicklungsausschuss, beschlossen und damit genehmigt worden sind.
Den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung gibt die Raumordnungsplanug. Neben der Landesentwicklungsplanung (LEP) ist hier insbesondere die Regionalplanung bedeutsamt. Hier werden Ziele und Grundsätze formuliert, die bei der nachgeordneten Bauleitplanung zur berücksichtigen sind. Zuständige Regionalplanbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Am 10.12.2020 hat der Regionalrat den Erarbeitungsbeschluss für den Räumlichen Teilplan Märkischer-Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein gefasst. Der Planentwurf nebst Anlagen liegt seit dem 29.01.2021 öffentlich aus und kann bei der Bezirksregierung online eingesehen werden.