Flächennutzungsplan - Auskunft
Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um einen vorbereitenden Bauleitplan (§ 1 Abs. 2 BauGB). Es werden durch ihn die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele festgelegt.
Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan i. d. R. jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden.
Er umfasst eine grafische Plandarstellung, in welcher sich nach § 5 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen ableiten lassen. Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen.
Nach § 5 Abs. 2 BauGB können im Flächennutzungsplan unter anderem dargestellt werden:
- die Ausstattung des Gemeindegebietes; insbesondere solche Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs
- Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge
- Flächen für Versorgungsanlagen sowie die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
- Grünflächen, wie Park- und Gartenanlagen, Sport-, Spiel- und Badeplätze, Friedhöfe
- Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Damit stellt der Flächennutzungsplan die Grundlage dar, auf der die Bebauungspläne zu entwickeln sind.
Der derzeit rechtskräfte Flächennutzungsplan für die Stadt Neuenrade kann im Geodatenportal des Märkischen Kreises eingesehen werden.
Die aktuell laufenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neuenrade sind nachfolgend aufgeführt:
- 31. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 "Solarpark"
Aufstellungsbeschluss: 06.10.2021
Frühzeitige Beteiligung: 20.07.2023 - 25.08.2023
Förmliche Beteiligung: 08.05.2024 - 07.06.2024
Beschluss: 26.06.2024
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