Gestaltungssatzung, Auskunft
Gestaltungssatzungen sind örtliche Bauvorschriften mit räumlich begrenztem Geltungsbereich. Im Gegensatz zur Erhaltungssatzung handelt es sich um ein aktives Instrument sowohl zur Bewahrung eines schutzwürdigen städtebaulichen Bereiches vor unerwünschten Veränderungen als auch zur vorgreifenden gestalterischen Einflussnahme auf die Entwicklung völlig neuer Bereiche. Die Satzung kann als selbstständige bauordnungsrechtliche Vorschrift erstellt oder in ein städtebauliches Planungsinstrument ( Bebauungsplan ) integriert werden.
Vor Beginn eines Bauvorhabens sollte in Erfahrung gebracht werden, ob gestaltungsrechtliche Vorschriften für das Baugrundstück vorliegen.
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Aufgabenbereich: Bauverwaltung / Erschließungsbeiträge
Aufgabenbereich: Vorzimmer Bauamt