Pflegegeld nach dem SGB XII
Für die Gewährung von Pflegegeld ist die Stadt Neuenrade nicht zuständig.
Zuständige Behörde ist der
Märkische Kreis
Fachdienst Pflege
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 0 23 52 / 9 66 - 60
Informationen und Anträge erhalten Sie im Rathaus in Zimmer 1 und 2.
Kontakte:
Herr Esentürk, Adnan
(Sachbearbeiter)
Aufgabenbereich: Aussiedler / Asylbewerber / Vertriebenenangelegenheiten
Rathaus
Zimmer:
2 (Sozialamt)