Ehrenamtskarte
Ausgabe von Ehrenamtskarten in der Stadt Neuenrade
Unsere Stadt lebt vom vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz unserer Bürgerinnen und Bürger im sozialen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich. Dauerhafter ehrenamtlicher Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es auch in Neuenrade die Ehrenamtskarte NRW, die ehrenamtliches Engagement durch die Gewährung von Vergünstigungen honoriert.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehrenamtskarte NRW beantragt und ausgestellt werden?
Grundsätzlich gilt, dass der Ort der Antragsstellung auch der Ort der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. Nicht nur ausschließlich juristische Personen, Vereine, eine Arbeitsgemeinschaft ö.ä. können Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit sein. In manchen Fällen kann eine intensive ehrenamtliche Betreuung von Personen Grundlage für die Beantragung sein. Vor Ausstellung einer Ehrenamtskarte soll eine Tätigkeit von mindestens 2 Jahren nachgewiesen werden, mit mindestens 5 Wochenstunden = 250 Stunden im Jahr. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die ehrenamtliche Tätigkeit weiter aktuell ausgeübt werden.
Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, wobei eine Verlängerung bei unveränderten Voraussetzungen möglich ist.
In Neuenrade gibt es zurzeit folgende Möglichkeiten, die Karte einzusetzen:
- Kostenloser Eintritt in das Frei- und Hallenbad
Die Karten erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte bei allen Ausgabestellen
(Stadtwerke und Bürgerrezeption im Rathaus). - Kostenloser Bücherei-Leseausweis
Den Leseausweis erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte in der Bücherei. - 50 % Ermäßigung bei allen städtischen Kulturveranstaltungen
Die Ermäßigung erhalten Sie nach Vorlage der Ehrenamtskarte, allerdings nur an der Bürgerrezeption im Rathaus.
Die Inanspruchnahme von Vergünstigungen ist allerdings nicht auf das Ortsgebiet von Neuenrade beschränkt: Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW profitieren von landesweit mehr als 4.700 Vergünstigungen und Sonderaktionen in öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrichtungen (z.B. in Volkshochschulen, Museen, Schwimmbädern, Theatern), bei Freizeit- und Sportangeboten, bei Unternehmen wie Banken und Versicherungen, in der Gastronomie sowie im Einzelhandel.
Weitere Information gibt es unter folgendem Link :
Wie kann die Ehrenamtskarte NRW beantragt oder verlängert werden?
Ehrenamtlich Engagierten in Nordrhein-Westfalen steht ab sofort die neue App »Ehrenamtskarte NRW« zur Verfügung. Damit kann die Ehrenamtskarte NRW nicht nur unkompliziert auf das Smartphone oder Tablet geladen und so vorgezeigt werden: Auch das Beantragen oder Verlängern der Ehrenamtskarte ist einfach möglich. Sie kann im Apple App Store sowie im Google Play Store kostenfrei heruntergeladen werden.
Alternativ kann der Antrag hier heruntergeladen und ausgefüllt werden: Download
Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges Engagement
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert.
Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher.
Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte angeboten werden.
Hier geht es zum Bewerbungsbogen für die Jubiläums-Ehrenamtskarte: Download
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