Blindengeld
Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose erhalten aufgrund eines Landesgesetzes unabhängig von ihrer persönlichen Situation einen finanziellen Ausgleich vom LWL, um behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken
Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.
Informationen aus "erster Hand" erhalten Sie von dort:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Bereich Soziales
48133 Münster
Tel.: (0251) 591-0
Fax.: (0251) 591-3300
Schreibtelefon für Gehörlose: (0251) 591-4799
E-Mail: lwl@lwl.org
Hier können Sie den Landschaftsverband Westfalen-Lippe auch online besuchen:
http://www.lwl.org/LWL/SozialesKontakte:
Herr Esentürk, Adnan
(Sachbearbeiter)
Aufgabenbereich: Aussiedler / Asylbewerber / Vertriebenenangelegenheiten
Rathaus
Zimmer:
2 (Sozialamt)