Haushaltsplanung, Controlling
Für jedes Kalenderjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember wird von der Kämmerei ein Haushaltsplanentwurf aufgestellt. Der Rat der Stadt Neuenrade berät und verabschiedet den Haushaltsplan mit der dazugehörigen Haushaltssatzung.
Der Haushaltsplan ist Ausdruck der politischen Willensbildung der Stadt und dokumentiert, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune in dem jeweiligen Jahr.
Die Gestaltung des Haushaltsplanes ist in der Gemeindehaushaltsverordnung und den dazu erlassenen Vorschriften landeseinheitlich und verbindlich geregelt.
Der Haushalt ist nach sogenannten Produkten gegliedert, in denen Leistungen der Verwaltung gegenüber dem Bürger und die verwaltungsinternen Leistungen aufgeführt sind. Zu jedem Produkt ist eine Produktbeschreibung vorhanden.
Der Haushaltsplan setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Im Gesamtergebnisplan sind alle Erträge und Aufwendungen für alle Produkte enthalten.
Der Gesamtfinanzplan weist alle Ein- und Auszahlungen der Kommune aus.
Die Teilergebnispläne stellen die Erträge und Aufwendungen je Produkt dar.
In den Teilfinanzplänen sind die Ein- und Auszahlungen je Produkt aufgeführt.
Kann die Stadt einen Ausgleich der Erträge und Aufwendungen in dem Haushaltsplan nicht darstellen, so hat sie ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Hierin ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen und Entscheidungen ein Ausgleich des Haushaltes zukünftig wieder gelingen soll.
Das Haushaltssicherungskonzept muss durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.
Darüber hinaus sind im Haushaltsplan weitere Bestandteile (z.B. Vorbericht mit Erläuterungen, Stellenplan, Bilanz der Vorjahre etc.) enthalten.
Neben der Aufstellung des Haushaltsplanes ist die Überwachung der Einhaltung des Haushaltsplanes Hauptaufgabe der Kämmerei.
Den aktuellen Haushaltsplan und den Haushaltsplan der vergangenen Jahre finden Sie hier:
Kontakte:
Aufgabenbereich: Kämmerei - Stadtwerke