Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB; §§ 127 ff.) sind von der Gemeinde zu erhebende Beiträge zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungskosten. Besonders für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen und Grünanlagen. Die Kosten werden auf die durch diese Anlagen erschlossenen Grundstücke umgelegt. Näheres regelt die Erschließungsbeitragssatzung .
Eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Für straßenbauliche Maßnahmen an bereits fertig gestellten Straßen, Wegen und Plätzen können unter Umständen Anliegerbeiträge nach dem KAG erhoben werden.
Kontakte:
Aufgabenbereich: Bauverwaltung / Erschließungsbeiträge