Gewerbesteuer
Die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Neuenrade ist die Gewerbesteuer. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit stark konjunkturabhängig.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines in Neuenrade betriebenen Gewerbebetriebes.
Das Finanzamt Altena ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest.
Die Stadt Neuenrade erhält dann einen Grundlagenbescheid, den sogenannten Gewerbesteuermessbescheid, an den sie zwingend gebunden ist.
Der vom Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.
Der vom Rat der Stadt Neuenrade festgesetzte Hebesatz beträgt aktuell 450 v.H..
Die vierteljährlichen Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Eine Änderung der Höhe der Vorauszahlungen kann, sofern kein spezieller Messbescheid dafür vorliegt, in der Kämmerei beantragt werden.