Buchhaltung
Die Stadtkasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr ab.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihres Überweisungsträgers unbedingt das Kassenzeichen an, welches alle Bescheide, Rechnungen und Mahnungen enthalten. Nur so können Zahlungen zeitnah und richtig Ihrem Personenkonto zugeordnet werden.
Sollte von Ihnen keine Zahlung erfolgen, so ist die Stadtkasse verpflichtet, zunächst eine Mahnung zu erteilen und anschließend weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Hierbei entstehen unter anderem für Sie zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge etc.)