Winterdienst
Der Winterdienst umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Sicherstellung von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufs im Winter dienen.
Insbesondere hinsichtlich der gemeindlichen Straßen werden durch die Stadtwerke Neuenrade Maßnahmen zur Bekämpfung von Eis und Schnee ergriffen.
Der Winterdienst erfolgt nach Bedarf bei Straßenglätte oder Schneefall und dient zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Straßen.
Die Winterdienstreinigung erfolgt nach Dringlichkeitsstufen. Hier werden vorrangig verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes oder Kreisstraßen sowie die innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit Buslinienverkehr geräumt und gestreut. Zusätzlich werden gefährliche Stellen, beispielsweise scharfe Kurven, starke Gefällestrecken und unübersichtliche Kreuzungen bzw. Einmündungen geräumt und gestreut.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter rechtlichen Gesichtspunkten nur eine Verpflichtung der Kommunen abgeleitet werden kann, die gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen; d.h., beide Merkmale „Verkehrswichtigkeit“ und „Gefährlichkeit“ müssen zusammen vorliegen, um eine Räum- und Streupflicht der Stadtwerke Neuenrade zu begründen.
Erst dann, wenn der Winterdienst in den genannten Bereichen durchgeführt wurde und erneuter Schneefall und/oder Glätte nicht auftritt, wird der Winterdienst auf die restlichen Straßen mit untergeordneter Priorität ausgedehnt.
Hinweise zur Durchführung der Straßenreinigung und der Straßenreinigungsgebühr finden Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.