Grundsicherung
Bürgerinnen und Bürger ( auch innerhalb von Einrichtungen ), deren Einkommen und Vermögen nicht aussreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe sicherzustellen und
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
haben Anspruch auf diese Leistungen.
Für genauere Informationen und Antragstellung wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Kontakte:
Herr Esentürk, Adnan
(Sachbearbeiter)
Aufgabenbereich: Aussiedler / Asylbewerber / Vertriebenenangelegenheiten
Rathaus
Zimmer:
2 (Sozialamt)