Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
§ 26 der Gemeindeordnung ist die Rechtsgrundlage für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid.
Mit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Jahr 1994 hat der Landesgesetzgeber eine besonders weitreichende und intensive Form der Bürgerbeteiligung geschaffen, indem er den Bürgern die Möglichkeit einräumt, in bestimmten Angelegenheiten der Stadt an Stelle des Rates selbst zu entscheiden.
Hierzu geben wir gerne Auskunft.
Mit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Jahr 1994 hat der Landesgesetzgeber eine besonders weitreichende und intensive Form der Bürgerbeteiligung geschaffen, indem er den Bürgern die Möglichkeit einräumt, in bestimmten Angelegenheiten der Stadt an Stelle des Rates selbst zu entscheiden.
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