Denkmalschutz - Allgemeines, Denkmalschutz und -pflege
Die Stadt Neuenrade ist Untere Denkmalbehörde und somit für die örtlichen Denkmäler in privatem, kirchlichem und kommunalem Eigentum zuständig.
In Neuenrade und seinen Ortsteilen gibt es zur Zeit ca. 50 Bau- sowie 11 Bodendenkmale, die in der Denkmalliste der Stadt Neuenrade eingetragen sind.
Die Denkmalwürdigkeit weiterer Objekte wird fortlaufend geprüft. Sofern neue Denkmäler in die Denkmalliste aufzunehmen sind, ist hierzu ein Verfahren nach dem Denkmalschutz durchzuführen.
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel íst es, dafür zu sorgen dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definítion und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.
Als Denkmalpflege bezeichnet man die geístigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind.