Umwelt und Verkehr
Sein Straßensystem teilt sich nach Funktion und Belastung in folgende Kategorien auf:
- Hauptverkehrsstraßen
- Haupterschließungsstraßen
- Erschließungsstraßen
- Anliegerstraßen
Zuständig für die klassifizierten Hauptverkehrsstraßen sind die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßen), und das Land Nordrhein-Westfalen (Landesstraßen) und der Märkische Kreis (Kreisstraßen). Die Straßenunterhaltung führt jedoch für alle diese Straßen die Straßenmeisterei Iserlohn, in wenigen Teilen auch die Straßenmeisterei Herscheid, des Landesbetriebs Straßenbau NRW durch.
Die anderen Straßen werden von der Stadt Neuenrade unterhalten.
Seit einiger Zeit sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h bei Neuenrader Straßen, bei denen es aus rechtlichen Gründen möglich ist, eingerichtet. Der Bereich der Altstadt ist ein "verkehrsberuhigter Bereich".
Die Mitarbeiter des Bauhofes und externe Auftragnehmer versuchen ständig defekte Straßen- und Gehwege instand zu setzen. Alle Probleme können aber die städtischen Mitarbeiter nicht sehen. Sollten Sie Straßenschäden feststellen, melden Sie diese bitte unter der Telefonnummer 02392/693-61.
Die Straßenreinigung obliegt den Stadtwerken Neuenrade AöR.
Neubau der B229n - Ortsumgehung Neuenrade -
Bei der Planung der B229n handelt es sich um einen in West-Ostrichtung verlaufenden Straßenzug, der die Ortslage Neuenrade südlich umgehen soll.
Nach Vorplanung durch den zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW, fand im Jahr 2000 unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und Verbänden das erforderliche "Liniebestimmungsverfahren" statt.
Durch den Landesbetrieb Straßen NRW wurden die Planunterlagen bis zum Jahre 2010 er- bzw. überarbeitet, um das rechtlich notwendige Planfeststellungsverfahren zur Festlegung einer abschließenden Straßenführung einleiten zu können.
Da das Planfeststellungsverfahren jedoch bislang noch nicht eingeleitet wurde, erfolgt derzeit eine weitere Überarbeitung der notwendigen Unterlagen.
Nach aktuellen Erkenntnissen ist mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vor 2024 nicht zu rechnen.
Über die weitere Entwicklung wird an dieser Stelle informiert.