Schankerlaubnis
Aus besonderem Anlass kann für Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste, Straßenfeste), bei denen Getränke und Speisen verabreicht werden, eine Gestattung zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb erteilt werden.
Der Antrag ist zu stellen beim Ordnungsamt.
Rechtsgrundlagen:
- § 12 GastG
Kosten:
- 35 € 1. Tag, dann gestaffelt