Große Hunde (Anzeige)
Zu den großen Hunden gehören Hunde, die ausgewachsen eine Mindestgröße von 40 cm oder ein Mindestgewicht von 20 kg haben.
Notwendige Unterlagen:
- Anmeldung des großen Hundes
- Sachkundenachweis
- Mikrochipnummer
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlagen:
- Landeshundegesetz NRW
- Merkblatt zum Landeshundegesetz NRW