Beglaubigungen
Sie können bei uns im Einwohnermeldeamt Beglaubigungen erhalten. Beglaubigt werden z.B. Urkunden, Zeugnisse, Personalausweisdokumente.
Wir vergleichen dabei Ihr mitgebrachtes Original mit der vorgelegten Kopie.
Hinweis:
Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nicht möglich - diese müssen bei den jeweiligen Standesämtern als Original angefordert werden.
Benötigen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung, so müssen Sie persönlich hier vorsprechen.
Weisen Sie sich bitte mit Ihrem Personalausweis aus und in Gegenwart der Sachbearbeiterin leisten Sie dann Ihre Unterschrift.
Unterschriftsbeglaubigungen dürfen jedoch nicht erfolgen, sofern eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dies ist u.a. bei Kaufverträgen oder in Erbschaftsangelegenheiten der Fall.
Gebühren:
- Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen etc. je Seite 4,50 €
- Unterschriftsbeglaubigungen 2,50 €
- Zeugnisbeglaubigung 5,00 €
Bei mehrfacher Beglaubigung derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 Prozent.
- Erstellung von Fotokopien bis zum Format DIN A 4 für jede Seite 0,70 €
Vergessen Sie bitte nicht die Originale, ohne die eine Beglaubigung nicht möglich ist.
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