Bauakte - Einsichtnahme
Die Einsicht in eine Bauakte ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Einsicht in die Bauakten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nur der Eigentümerin / dem Eigentümer gewährt. Ansonsten bedarf es bei weiteren Personen der Vorlage einer entsprechenden Bevollmächtigung der Eigentümerin / des Eigentümers.