Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Wählerinnen und Wähler haben nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung folgende Möglichkeiten, einen Briefwahlantrag zu stellen:
- Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Antrag auf Erteilung ei-nes Wahlscheines) und Übersendung des Antrages an das Wahlamt im Rathaus.
- Beantragung online durch Scannen des QR-Codes auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung.
- Beantragung online auf der Homepage der Stadt Neuenrade.
- Beantragung formlos durch Brief oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Zunamens, der aktuellen Wohnanschrift und des Geburtsdatums.
- Ab dem 10.02.2025 kann im Wahlbüro des Rathauses unter Vorlage des ausgefüllten Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines direkt die Briefwahl ausgeführt werden.
- Für im Ausland lebende Deutsche gelten besondere Regelungen. Dieser Personenkreis kann sich auf der Homepage der Bundeswahlleiterin über das genaue Verfahren informieren.
Der Stadt Neuenrade werden voraussichtlich erst am 07.02.2025 die Stimmzettel vorliegen. Daher können die Briefwahlunterlagen frühestens ab diesem Datum verschickt werden.
Ein Briefwahlantrag ist zwar grundsätzlich auch schon ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Das Wahlamt der Stadt Neuenrade bittet jedoch darum, von Briefwahlanträgen zum jetzigen Zeitpunkt nach Möglichkeit abzusehen und erst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten, da die damit gegebenen Möglichkeiten die Abarbeitung der gestellten Anträge für die Verwaltung erleichtern.
Rückfragen beantwortet das Wahlamt gerne unter der E-Mail
wahlen@neuenrade.de oder der Telefonnummer 02392/693-49.